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   RG, 03.10.1929 - V 258/28   

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https://dejure.org/1929,383
RG, 03.10.1929 - V 258/28 (https://dejure.org/1929,383)
RG, Entscheidung vom 03.10.1929 - V 258/28 (https://dejure.org/1929,383)
RG, Entscheidung vom 03. Oktober 1929 - V 258/28 (https://dejure.org/1929,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Können die gesetzlichen Grenzen der Haftung des Grundstückszubehörs für eine Grundschuld vertraglich eingeschränkt werden? 2. Wie wird das Recht aus einer Grundschuld übertragen, das am Grundstück durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung erloschen, an einem von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 125, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78

    Begriff des Zubehörs zu einem Betriebsgrundstück - Ausdehnung der Haftung für

    Diese Haftung galt auch für die Eigentümergrundschulden, die damals noch der Firma B... zustanden (RGZ 125, 362, 364 f).

    Eine Übereignung der Maschine vom Grundstückseigentümer an die Klägerin nach § 930 BGB mittels Ersetzung der Übergabe durch ein Besitzkonstitut reicht zur Enthaftung nach § 1121 BGB nicht aus (RGZ 125, 362, 365; Soergel/Baur aaO).

    Diese Leistung konnte sie nach § 812 BGB von der Klägerin zurückverlangen (BGHZ 24, 106, 109; 12, 100, 105; RGZ 146, 355, 360) mit der Folge, daß diese die Mobiliarvollstreckung in die Maschine dulden mußte (vgl. RGZ 125, 362, 369), ohne sich auf die Freigabeerklärung berufen zu können.

    Daß die Klägerin trotz des Erlöschens der Grundpfandrechte der Beklagten durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§ 52 ZVG) weiterhin auch die Verwertung der Maschine zugunsten der Beklagten dulden mußte, ist in der Rechtsprechung anerkannt (RGZ 125, 362, 369; Soergel/Baur aaO § 1147 Rdn. 10; Palandt/ Bassenge, BGB, 38. Aufl. § 1147 Anm. 3 c).

  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 181/94

    Entfernung von Zubehörstücken im Zuge einer Betriebsstillegung

    Aus diesem Grunde haben auch vertragliche Vereinbarungen über den Umfang der dinglichen Grundstückshaftung nur im Verhältnis zwischen den daran Beteiligten Geltung (RGZ 125, 362, 365).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 7 U 16/17

    Widerspruchsklage auf vorrangige Befriedigung aus einem Versteigerungserlös

    Die Übertragung des Rechts auf Auskehr des Versteigerungserlös ist - nachdem die Grundschuld mit Zuschlagserteilung erloschen ist - formfrei möglich (RGZ 125, 362; BGH, Urteil vom 06.11.1963 - V ZR 55/62, MDR 1964, 308; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, 2015, § 1154 Rn. 15).
  • LG Freiburg, 14.10.1982 - 9 T 144/82
    Daran ändert sich auch nichts, wenn es sich zur Zeit der Übereignung um eine Eigentümergrundschuld handelte, die erst später an einen Dritten abgetreten wurde (Vergleiche RG, 1929-10-03, V 258/28, RGZ, 125, 362).
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